WENN’S UM BÄUME GEHT

Profis packen an – zu fairen Preisen
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PROFESSIONELLE BAUMARBEITEN

  • Beratung und Baumkontrolle
  • Erziehung- und Aufbauschnitt
  • Kronenpflege und -reduzierung
  • Totholzbeseitigung
  • Fachgerechter Baum-Rückschnitt
  • Fachgerechter Obstbaumschnitt
  • Baumpflege, und -fällungen mit Seilklettertechnik oder Hubbühne

 

Brutschutz von 01. März bis 30. September 

Fäll- und Schnittverbote in der Baum- und Gehölzpflege (§ 39 BNatSchG) gelten für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit (wieder-)herstellen sind nach Genehmigung von Fäll- und Schnittverboten ausgenommen. Schonende Baum- und Gehölzpflegemaßnahmen sind ebenfalls ausgenommen. Diese Maßnahmen sind an allen Bäumen und Gehölzen während des gesamten Jahres erlaubt. Doch auch hier gilt: Befinden sich Lebensstätten wilder Tierarten im Baum oder existieren andere naturschutzrechtliche Verbote, sind auch diese Maßnahmen untersagt.

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